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   BayObLG, 05.05.2004 - 3Z BR 101/99   

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https://dejure.org/2004,17983
BayObLG, 05.05.2004 - 3Z BR 101/99 (https://dejure.org/2004,17983)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.2004 - 3Z BR 101/99 (https://dejure.org/2004,17983)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 3Z BR 101/99 (https://dejure.org/2004,17983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 306 Abs. 4 (a.F.); SpruchG § 17
    Vergütungsfestsetzung im aktienrechtlichen Spruchverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde in einem Spruchverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 2523
  • NZG 2004, 824
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99

    Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden

    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 3Z BR 101/99
    Auszugehen ist von der Gesamtleistung, die der gemeinsame Vertreter erbracht hat, und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 84/85; Senatsbeschlüsse vom 11.9.2001 - 3Z BR 111/99 und 4.2.2004 - 3Z BR 101/99).
  • BayObLG, 02.11.1995 - 3Z BR 67/89

    Vergütung der gemeinsamen Vertreter der nichtantragstellenden, außenstehenden

    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 3Z BR 101/99
    Die Festsetzung erfolgt im Beschwerdeverfahren durch das Beschwerdegericht (vgl. BayObLG AG 1996, 183 ; MünchKomm-AktG/Bilda 2.Aufl. § 306 Rn.99).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus BayObLG, 05.05.2004 - 3Z BR 101/99
    Das Verfahren wurde in der Beschwerdeinstanz durch Beschluss des Senats vom 11.9.2001 sowie durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.7.2003, berichtigt durch Beschluss vom 15.12.2003 (Gz: II ZB 17/01), abgeschlossen.
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